Donnerstag, 28. März 2024
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Rauchmelderpflicht

rauchmelder

In Niedersachsen gilt seit dem 01.11.2012 die Rauchmelderpflicht. Untenstehend finden Sie einige Hinweise zur Gesetzgebung.

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten seit 01.11.2012
  • für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2015
  • in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

 Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: Mieter, Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst

Quelle: rauchmelder-lebensretter.de

 

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